ALLGEMEINE HINWEISE FÜR KONZERT­BESUCHER

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung

Der Veranstalter Bluval e.V. behält sich Besetzungs- und Programmänderungen vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühr) erstattet. Bei Festsetzung eines Ersatztermins behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit für diese Veranstaltung. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Der Veranstalter Bluval e.V. behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern bzw. zu ändern. Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen. Dies berechtigt weder zu Minderung, Schadensersatz oder Rückgabe der Karten.

Rückgabe von Eintrittskarten

Eine Rückgabe von gekauften Eintrittskarten aus nicht durch den Veranstalter Bluval e.V. verursachten Gründen und eine daraus resultierende Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.

Späteinlass

Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause kann es keinen Späteinlass geben.

Bild- und/oder Tonaufnahmen

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Der Veranstalter Bluval e.V. ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Der Veranstalter Bluval e.V. behält sich die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Konzerte vor. Mit dem Besuch einer Veranstaltung im Rahmen des Bluval-Musikfestivals erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden können.